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Kleiner Beutenkäfer: Schweizer Bienenstände bleiben unter Beobachtung

Das nationale Früherkennungsprogramm Apinella ist am 1. Mai 2026 in eine neue Kontrollsaison gestartet. Bis Ende Oktober untersuchen Sentinel-Imkerinnen und -Imker ihre Bienenstände regelmässig auf den Kleinen Beutenkäfer.

Der Bienenschädling konnte sich in Süditalien etablieren und bisher nicht ausgerottet werden. Mit dem Beginn der neuen Bienensaison steigt auch das Risiko einer Einschleppung in die Schweiz. Das frühzeitige Erkennen eines ersten Befalls ist entscheidend, um eine grossflächige Ausbreitung zu verhindern.

Schweiz war im Herbst 2025 weiterhin befallsfrei

Im Rahmen von Apinella wurden 2025 in allen Schweizer Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein Sentinel-Imkerinnen und -Imker eingesetzt.

Insgesamt übermittelten 123 Teilnehmende 1’195 Kontrollergebnisse. Bei keiner der Kontrollen wurden verdächtige Käfer gefunden. Das Früherkennungsprogramm konnte damit zeigen, dass die Schweizer Bienenstände im Herbst 2025 weiterhin frei vom Kleinen Beutenkäfer waren.

Die Beteiligung und die Anzahl der Meldungen gingen gegenüber dem Vorjahr allerdings leicht zurück. Eine regelmässige und zeitnahe Kontrolle bleibt wichtig, damit ein möglicher Eintrag zuverlässig entdeckt werden kann.

Was ist der Kleine Beutenkäfer?

Der Kleine Beutenkäfer, wissenschaftlich Aethina tumida, ist ein Parasit von Honigbienen und Hummeln. Er stammt ursprünglich aus Afrika südlich der Sahara und wurde in verschiedene weitere Weltregionen verschleppt.

Ausgewachsene Käfer sind dunkelbraun, etwa fünf bis sieben Millimeter lang und ungefähr drei Millimeter breit. Sie verstecken sich bevorzugt in dunklen Ritzen und verborgenen Bereichen des Bienenstocks.

Die Weibchen legen ihre Eier in Ritzen oder unter Wabendeckeln ab. Daraus schlüpfen weissliche, madenähnliche Larven, die bis zu zwölf Millimeter lang werden können.

Welche Schäden verursacht der Käfer?

Sowohl die ausgewachsenen Käfer als auch ihre Larven fressen Honig, Pollen und Bienenbrut. Die grössten Schäden werden durch die Larven verursacht.

Mögliche Hinweise auf einen Befall sind:

  • Käfer, die beim Öffnen der Beute vor dem Licht fliehen;
  • weissliche Larven in den Waben;
  • beschädigte oder schleimige Waben;
  • faulig riechender und gärender Honig;
  • Verunreinigung des Honigs durch Larvenkot;
  • geschwächte Bienenvölker;
  • zusammenbrechende Waben;
  • Verlassen des Bienenstocks durch das Volk.
  • Der Schädling kann sich zunächst unbemerkt entwickeln. Er befällt nicht nur aktive Bienenvölker, sondern kann auch gelagertes Imkereimaterial schädigen.

Für Menschen stellt der Kleine Beutenkäfer keine Gefahr dar.

Situation in Italien bleibt relevant

Seit 2014 wird der Kleine Beutenkäfer in Süditalien nachgewiesen. Besonders betroffen sind Kalabrien und Sizilien.

Im Mai 2026 wurde in der Provinz Messina auf Sizilien der erste italienische Fall des Jahres gemeldet. Bereits im Dezember 2025 waren positive Sentinelvölker in Kalabrien und Sizilien festgestellt worden.

Ausgewachsene Käfer können selbstständig mehrere Kilometer fliegen. Zusätzlich kann der Schädling durch Wanderimkerei, den Transport von Bienenvölkern sowie durch Imkereimaterial über grössere Distanzen verschleppt werden.

Importe bilden das grösste Einschleppungsrisiko

Als wichtigste Risiken für eine Einschleppung in die Schweiz gelten Importe von:

  • Honigbienen und Hummeln;
  • Bienenköniginnen und Begleitbienen;
  • Imkerei-Nebenprodukten;
  • gebrauchtem Imkereimaterial.
  • Alle Bienenimporte in die Schweiz werden auf einen möglichen Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer kontrolliert. Imkerinnen und Imker sollten dennoch ausschliesslich Tiere und Material aus nachvollziehbaren und legalen Quellen beziehen.

Gebrauchte Beuten, Waben, Werkzeuge und andere Betriebsmittel sollten vor einer Übernahme sorgfältig geprüft werden. Die aktuellen Einfuhr- und Handelsbestimmungen sind vor jedem Import zu beachten.

So funktioniert Apinella

Das Früherkennungsprogramm wird seit 2015 durchgeführt. Die kantonalen Veterinärdienste rekrutieren dafür Sentinel-Imkerinnen und -Imker an strategisch wichtigen Standorten.

Dazu gehören insbesondere Bienenstände:

  • in nach Süden offenen Tälern;
  • entlang wichtiger Verkehrsachsen;
  • in Regionen mit Bienenimporten;
  • in Gebieten mit internationalem Warenverkehr;
  • an Standorten mit erhöhtem Risiko durch Wanderimkerei.
  • Die teilnehmenden Imkerinnen und Imker kontrollieren ihre Stände von Mai bis Ende Oktober alle zwei Wochen mit der Schäfer-Diagnosefalle. Die Ergebnisse werden über eine zentrale Plattform an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen übermittelt.

Was ist bei einem verdächtigen Fund zu tun?

Der Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer gilt in der Schweiz als zu bekämpfende Tierseuche.

Wer einen verdächtigen Käfer, eine Larve oder auffällige Schäden entdeckt, muss umgehend die zuständige kantonale Bieneninspektorin, den kantonalen Bieneninspektor oder die kantonale Veterinärbehörde kontaktieren.

Bis zur Abklärung sollten keine Bienenvölker, Waben, Beuten oder anderen Materialien vom betroffenen Stand entfernt werden. Verdächtige Funde müssen fachlich untersucht werden, da auch andere Käfer- und Larvenarten in der Umgebung von Bienenstöcken vorkommen können.

Aufmerksamkeit schützt die Schweizer Bienenvölker

Die Resultate von 2025 sind erfreulich. Wegen der anhaltenden Nachweise in Süditalien bleibt die Einschleppungsgefahr jedoch bestehen.

Regelmässige Kontrollen, sichere Importe, sauberes Imkereimaterial und eine schnelle Meldung verdächtiger Funde sind die wichtigsten Voraussetzungen, damit ein möglicher Eintrag früh erkannt und wirksam bekämpft werden kann.