Impfstrategien und Antibiotikaeinsatz bei Nutztieren

Eine wirksame Prävention ist entscheidend, um Nutztiere gesund zu halten und den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren. Zwei aktuelle Entwicklungen unterstützen Tierärztinnen, Tierärzte und Tierhaltende dabei: der überarbeitete Impfleitfaden für Rinder mit Stand März 2026 und neue Vorgaben für prophylaktische und metaphylaktische antimikrobielle Behandlungen, die am 1. September 2026 in Kraft treten.
Aktualisierter Impfleitfaden für Rinder
Der Leitfaden «Strategischer Einsatz von Impfstoffen bei Rindern» unterstützt Tierärztinnen und Tierärzte bei der Entwicklung betriebsspezifischer Impfkonzepte. Er bietet einen Überblick über Impfgrundlagen, relevante Erkrankungen, diagnostische Möglichkeiten und die Kontrolle des Impferfolgs.
Behandelt werden unter anderem Impfstrategien gegen:
- Blauzungenkrankheit;
- Atemwegserkrankungen;
- Clostridiosen;
- Mastitis;
- Durchfallerkrankungen bei Kälbern;
- Q-Fieber;
- Leptospirose;
- Rinderflechte.
- Im Mittelpunkt steht kein einheitlicher Impfplan für alle Betriebe. Die Empfehlungen müssen vielmehr an die Nutzungsrichtung, die Bestandssituation, den Tierverkehr, bekannte Krankheitserreger und die betrieblichen Gesundheitsziele angepasst werden.
Eine Impfung kann Erkrankungen verhindern oder deren Verlauf abschwächen. Sie ersetzt jedoch keine gute Haltung, Fütterung, Hygiene und Biosicherheit.
Neue Vorgaben für antimikrobielle Behandlungen
Ab dem 1. September 2026 gelten neue technische Weisungen zur Kontrolle prophylaktischer und metaphylaktischer Behandlungen mit antimikrobiellen Arzneimitteln bei Nutztieren.
Bei einer prophylaktischen Behandlung werden noch gesunde Tiere vorsorglich behandelt. Dies soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, wenn das Infektionsrisiko sehr hoch ist und schwerwiegende Folgen zu erwarten sind.
Bei einer metaphylaktischen Behandlung ist ein Teil einer Tiergruppe bereits erkrankt. Weitere gefährdete Tiere können mitbehandelt werden, wenn ein hohes Ausbreitungsrisiko besteht und keine angemessenen Alternativen zur Verfügung stehen.
Antimikrobielle Arzneimittel dürfen nicht routinemässig eingesetzt werden, um vermeidbare Mängel auszugleichen. Dazu gehören beispielsweise:
- unzureichende Hygiene;
- ungeeignetes Stallklima;
- zu hohe Belegungsdichten;
- Mängel beim Kolostrum- oder Tränkemanagement;
- fehlende Quarantäne zugekaufter Tiere;
- häufige Umgruppierungen;
- ungenügende Impf- und Präventionsprogramme.
- Notwendige Behandlungen erkrankter Tiere bleiben weiterhin möglich. Die neuen Vorgaben sollen sicherstellen, dass Arzneimittel gezielt und auf Grundlage einer tierärztlichen Beurteilung eingesetzt werden.
Impfungen und Antibiotikaeinsatz gemeinsam betrachten
Die beiden Entwicklungen verfolgen dasselbe Ziel: Erkrankungen sollen möglichst verhindert und notwendige Behandlungen gezielt durchgeführt werden.
Für die Bestandesbetreuung bedeutet dies:
- wiederkehrende Gesundheitsprobleme systematisch untersuchen;
- Krankheitserreger möglichst diagnostisch bestimmen;
- betriebliche Risikofaktoren erkennen;
- Impfprogramme an die Bestandssituation anpassen;
- Hygiene, Haltung und Biosicherheit verbessern;
- Behandlungsergebnisse und Antibiotikaverbrauch regelmässig überprüfen.
- Tierhaltende und Bestandestierärzteschaft sollten Gesundheits- und Impfkonzepte gemeinsam festlegen, schriftlich dokumentieren und regelmässig aktualisieren.
Der neue Impfleitfaden und die Vorgaben zu antimikrobiellen Behandlungen bieten dafür wichtige Grundlagen. Entscheidend bleibt eine umfassende Präventionsstrategie, die Impfungen, Diagnostik, Haltung, Management und den verantwortungsvollen Arzneimitteleinsatz miteinander verbindet.