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Blauzungenkrankheit 2026: Impfschutz prüfen und Selbstdeklaration rechtzeitig abschliessen

In der Schweiz zirkulieren weiterhin die Serotypen BTV-3 und BTV-8 des Blauzungenvirus. Mit der warmen Jahreszeit und der zunehmenden Aktivität der übertragenden Gnitzen steigt das Risiko neuer Krankheitsfälle.

Die Impfung ist die wichtigste Massnahme, um schwere Krankheitsverläufe, Tierverluste und wirtschaftliche Schäden zu reduzieren. Tierhaltende sollten den Impfschutz ihrer Tiere prüfen und die Selbstdeklaration für die Impfstoffverbilligung bis spätestens 31. August 2026 abschliessen.

Welche Tiere sollten geimpft werden?

Die Impfung wird in der ganzen Schweiz dringend empfohlen für:

Rinder;
Schafe;
Ziegen;
Neuweltkameliden wie Alpakas und Lamas.

Die Impfentscheidung und das geeignete Impfschema sollten mit der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt besprochen werden. Je nach Impfstoff und bisherigem Impfstatus ist eine Grundimmunisierung oder eine Wiederholungsimpfung erforderlich.

Bereits im Vorjahr geimpfte Tiere benötigen in der Regel eine Wiederholungsimpfung. Noch nicht geimpfte Betriebe sollten möglichst rasch mit ihrer Tierarztpraxis klären, wie der bestmögliche Schutz aufgebaut werden kann.

BTV-3 und BTV-8 kommen in der Schweiz vor

Seit Ende August 2024 werden in verschiedenen Kantonen Fälle von BTV-3 und BTV-8 festgestellt. Beide Serotypen gelten in der Schweiz als weitverbreitet.

Das Ziel der Bekämpfung besteht deshalb bei diesen Serotypen hauptsächlich darin, schwere Krankheitsverläufe und wirtschaftliche Schäden zu vermindern. Die ganze Schweiz gehört zur Blauzungen-Zone.

Aufgrund der Situation in den Nachbarländern besteht zusätzlich das Risiko, dass weitere Serotypen eingeschleppt werden. Dazu gehört insbesondere BTV-4.

Selbstdeklaration bis 31. August 2026

Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit. Tierhaltende können rückwirkend eine Verbilligung pro vollständig geimpftes Tier und pro Serotyp erhalten.

Die Selbstdeklaration erfolgt über die Tierverkehrsdatenbank beziehungsweise das dafür vorgesehene Portal. Sie muss spätestens am 31. August 2026 abgeschlossen sein.

Voraussetzung für die Auszahlung ist eine vollständige und korrekte Erfassung der Impfungen. Tierhaltende sollten deshalb frühzeitig kontrollieren, ob:

  • alle geimpften Tiere korrekt erfasst sind;
  • das Impfdatum stimmt;
  • der richtige Serotyp beziehungsweise Impfstoff angegeben ist;
  • die Grundimmunisierung vollständig dokumentiert ist;
  • die Angaben der Tierhaltung aktuell sind.
  • Fehler oder fehlende Angaben sollten vor Ablauf der Frist korrigiert werden.

Diese Symptome müssen abgeklärt werden

Die Blauzungenkrankheit kann je nach Tierart und Serotyp unterschiedlich verlaufen. BTV-3 verursacht tendenziell schwerere Krankheitserscheinungen als BTV-8. Besonders Schafe können stark erkranken.

Mögliche Symptome sind:

  • Fieber und Teilnahmslosigkeit;
  • Absonderung von der Herde;
  • verminderte Futteraufnahme;
  • Entzündungen und Schwellungen im Maulbereich;
  • schaumiger Speichelfluss;
  • Nasenausfluss;Atem- oder Schluckbeschwerden;
  • Schwellungen am Kopf und an den Gliedmassen;
  • gerötete Kronsäume und Lahmheit;
  • Rückgang der Milchleistung;
  • Fehlgeburten.
  • Die namensgebende bläuliche Verfärbung der Zunge tritt nicht bei jedem erkrankten Tier auf. Tierhaltende sollten deshalb nicht auf dieses einzelne Symptom warten.

Auch geimpfte Tiere können sich infizieren und Symptome entwickeln. Die Impfung vermindert vor allem das Risiko schwerer Verläufe und von Todesfällen, bietet jedoch keinen hundertprozentigen Schutz.

Verdachtsfälle sind meldepflichtig

Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige Tierseuche. Bei verdächtigen Symptomen müssen Tierhaltende unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren.

Klinisch kranke Tiere dürfen nicht verstellt werden. Für BTV-3 und BTV-8 sind nach Bestätigung eines Falls grundsätzlich keine seuchenpolizeilichen Betriebssperren vorgesehen. Während der Abklärung eines Verdachts können jedoch vorübergehende Massnahmen angeordnet werden.

Schutz vor Gnitzen ergänzen

Das Blauzungenvirus wird durch Gnitzen übertragen. Eine direkte Ansteckung von Tier zu Tier findet normalerweise nicht statt.

Ein vollständiger Schutz vor den kleinen stechenden Insekten ist kaum möglich. Folgende Massnahmen können das Risiko aber reduzieren:

  • stehendes Wasser und andere mögliche Brutplätze beseitigen;
  • Einstreu und Mist regelmässig entfernen;
  • Mückennetze und physische Barrieren einsetzen;
  • Tiere nach tierärztlicher Beratung mit geeigneten Repellentien schützen;
  • Tiere während der besonders gnitzenaktiven Dämmerungszeiten möglichst im Stall halten;
  • Gesundheitszustand und Futteraufnahme täglich kontrollieren.
  • Die Massnahmen gegen Gnitzen ersetzen die Impfung nicht, sondern ergänzen den Impfschutz.

Für Menschen besteht keine Gefahr

Das Blauzungenvirus ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte von empfänglichen Tierarten können ohne Bedenken konsumiert werden.

Für Tierhaltende stehen jetzt drei Punkte im Vordergrund: den Impfschutz prüfen, verdächtige Symptome sofort abklären lassen und die Selbstdeklaration für die Impfstoffverbilligung bis zum 31. August 2026 vollständig abschliessen. Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT)