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Moderhinke-Bekämpfung wirkt: Anteil positiver Schafbetriebe sinkt auf 9 Prozent

Die Moderhinke-Bekämpfung in der Schweiz zeigt deutliche Fortschritte. Erfahren Sie, was Schafhaltende bei Sömmerung, Tierverkehr und Biosicherheit beachten müssen. Empfohlene Verlinkungen: Der BGK beschreibt als typische Warnzeichen Lahmheiten, das Weiden auf den Vorderknien, Entzündungen im Zwischenklauenbereich und einen faulig-süsslichen Geruch. Eine sichere Diagnose erfolgt mittels Tupferprobe und PCR. Für die Sömmerung 2026 verlangt das BLV grundsätzlich den Status «frei» und eine Kontrolle auf Lahmheiten bei der Auffuhr. Moderhinke-Bekämpfung zeigt Wirkung: Anteil positiver Betriebe sinkt auf 9 Prozent Das nationale Programm zur Bekämpfung der Moderhinke erzielt deutliche Fortschritte. Während in der ersten Untersuchungsperiode noch 22 Prozent der Schweizer Schafhaltungen positiv getestet wurden, waren es in der Untersuchungsperiode 2025/2026 noch 9 Prozent. Zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 31. März 2026 wurden erneut sämtliche Schweizer Schafhaltungen im Rahmen des nationalen Programms kontrolliert. Der deutliche Rückgang zeigt, dass die konsequente Sanierung betroffener Herden und die gemeinsamen Anstrengungen der Schafhaltenden, Veterinärdienste und Fachpersonen Wirkung zeigen. Das Ziel ist noch nicht erreicht Die Moderhinke ist eine ansteckende bakterielle Klauenkrankheit, die für betroffene Tiere sehr schmerzhaft ist. Erkrankte Schafe lahmen und weiden teilweise auf den Vorderknien. In fortgeschrittenen Fällen kann sich das Klauenhorn ablösen. Zudem können Abmagerung, geringere Milchleistung und schlechtere Gewichtszunahmen bei den Lämmern auftreten. Ziel des nationalen Bekämpfungsprogramms ist es, den Anteil positiver Schafhaltungen innerhalb von fünf Jahren auf unter ein Prozent zu senken. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen Sanierung und Biosicherheit weiterhin konsequent umgesetzt werden. Was Schafhaltende jetzt beachten sollten Für die Sömmerung 2026 dürfen grundsätzlich nur Schafe aus Tierhaltungen mit dem Moderhinke-Status «frei» in Sömmerungsbetriebe verbracht werden. Der Status der Tierhaltung ist in der Tierverkehrsdatenbank ersichtlich. Bei der Alpauffahrt müssen die Tiere auf Lahmheiten kontrolliert werden. Hinkende Schafe, insbesondere Tiere mit Anzeichen einer Moderhinke, dürfen nicht in die gemeinsame Herde aufgenommen werden. Sie müssen in den Herkunftsbestand zurückgebracht und dem zuständigen kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden. Zur Vermeidung von Reinfektionen sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
  • nur Tiere aus Moderhinke-freien Tierhaltungen zukaufen;
  • neu zugekaufte Tiere getrennt halten und kontrollieren;
  • Transportfahrzeuge, Rampen, Schuhe und Arbeitsgeräte reinigen;
  • Klauenwerkzeuge nach der Verwendung reinigen und desinfizieren;
  • Kontakte zwischen Herden auf Sammelplätzen, Wegen und Gemeinschaftsweiden möglichst vermeiden;
  • den Moderhinke-Status vor jedem Tierverkehr kontrollieren
Positive Herden konsequent sanieren Wird Moderhinke nachgewiesen, muss die betroffene Herde nach den Vorgaben des kantonalen Veterinärdienstes saniert werden. Die Sanierung beruht insbesondere auf einem fachgerechten Klauenschnitt, der konsequenten Anwendung geeigneter Klauenbäder und strikten Biosicherheitsmassnahmen. Eine Herde kann bei konsequenter Durchführung der Massnahmen häufig innerhalb von sechs bis acht Wochen wieder frei von Moderhinke werden. In vielen Fällen ist die Sanierung ohne den Einsatz von Antibiotika möglich. Unterstützung bieten die kantonalen Veterinärdienste, Tierärztinnen und Tierärzte sowie die ausgebildeten Moderhinke-Beraterinnen und -Berater des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer. Der Rückgang von 22 auf 9 Prozent ist ein wichtiger Erfolg. Entscheidend ist nun, die erzielten Fortschritte zu sichern und Reinfektionen durch konsequente Biosicherheit zu verhindern.