Information relevant für alle, die Tiere aus der EU in die Schweiz bzw. von der Schweiz in die EU bringen wollen:

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Neues Tiergesundheitsrecht der EU – Übergangsfrist für die INTRA Bescheinigungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr wurde festgelegt

Die Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law, AHL) wird mit allen davon abgeleiteten Erlassen ab dem 21.04.2021 anwendbar. Die Europäische Kommission hat nun über die Übergangsfristen zu den neuen INTRA Bescheinigungen gemäss der Verordnung (EU) 2016/429 entschieden. Die neuen Zeugnisse für den Handel von Tieren innerhalb der EU - und auch mit der Schweiz - werden nach Ablauf dieser Übergangsfrist und gleichzeitig mit dem INTRA Modul im neuen TRACES NT in Betrieb genommen. Konkret hat die EU beschlossen, dass bis zum 17. Oktober 2021 weiterhin die bisherigen Bescheinigungen in TRACES Classic akzeptiert werden.

 

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