Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit. Tierhaltende können rückwirkend eine Verbilligung pro vollständig geimpftes Tier erhalten. Die Selbstdeklaration erfolgt ab 15. April 2026 über die TVD und muss bis 31. August 2026 abgeschlossen sein. Voraussetzung für die Auszahlung ist eine korrekte Datenerfassung.