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Schaf- und Ziegenpocken: Ausbrüche in Europa erfordern erhöhte Wachsamkeit

In Griechenland, Rumänien und Kosovo treten weiterhin Schaf- und Ziegenpocken auf. Die Schweiz ist frei von der Krankheit. Hautknötchen, Fieber, Nasen- und Augenausfluss sowie Atembeschwerden müssen umgehend tierärztlich abgeklärt werden

In mehreren Ländern Südosteuropas treten weiterhin Schaf- und Ziegenpocken auf. Die Schweiz ist frei von der hochansteckenden Viruserkrankung und hat bisher noch nie einen Fall verzeichnet.

Aufgrund der aktuellen europäischen Seuchenlage sind Tierhaltende, Tierärztinnen und Tierärzte dennoch zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgerufen. Besonders wichtig sind die frühzeitige Erkennung verdächtiger Hautveränderungen, eine konsequente Biosicherheit und die sofortige Meldung möglicher Verdachtsfälle.

Aktuelle Lage in Europa

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen berichtet über Ausbrüche in Griechenland, Rumänien und Kosovo. In Bulgarien, Griechenland und Rumänien bestehen derzeit Sperrzonen und Schutzmassnahmen für den Tier- und Warenverkehr.

Die Einschränkungen betreffen nicht nur lebende Schafe und Ziegen, sondern teilweise auch Zuchtmaterial, Fleisch, Milch, Kolostrum, Häute, Felle, Wolle und weitere tierische Nebenprodukte.

Wer Tiere oder tierische Erzeugnisse aus dem Ausland einführt, sollte die aktuell geltenden Bestimmungen vor jeder Verbringung prüfen. Die Schutzmassnahmen können sich abhängig von der Seuchenlage kurzfristig ändern.

Was sind Schaf- und Ziegenpocken?

Schaf- und Ziegenpocken sind eine hochansteckende Viruserkrankung der kleinen Wiederkäuer. Verursacht wird sie durch Viren der Gattung Capripoxvirus.

Betroffen sind Schafe und Ziegen aller Altersgruppen. Der Schweregrad kann je nach Alter, Rasse und Virusstamm unterschiedlich sein. Besonders bei Jungtieren kann die Krankheit schwer verlaufen und zu hohen Tierverlusten führen.

Für Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich. Sie ist keine Zoonose.

Diese Symptome müssen ernst genommen werden

Zu Beginn der Erkrankung können unspezifische Krankheitsanzeichen auftreten:

  • hohes Fieber;
  • Mattigkeit und verminderte Futteraufnahme;
  • starkes Speicheln;
  • Nasen- und Augenausfluss;
  • vergrösserte Lymphknoten;
  • Husten oder erschwerte Atmung.
  • Nach kurzer Zeit entwickeln sich häufig feste Hautknötchen. Besonders betroffen sind wenig bewollte oder unbehaarte Körperstellen wie Lippen und Maulbereich;
  • Nase und Augenlider;
  • Euter und Zitzen;
  • Geschlechtsorgane;
  • Innenseiten der Beine;
  • Bereiche unter dem Schwanz.

Die Knötchen können aufbrechen, absterben und Krusten bilden. Bei schweren Verläufen können zusätzlich Veränderungen an den Schleimhäuten, in den Atemwegen und im Verdauungstrakt auftreten. Das Abheilen der Hautveränderungen kann mehrere Wochen dauern.

Nicht jede Hautveränderung ist eine Schaf- oder Ziegenpocke

Ähnliche Krankheitsbilder können unter anderem bei Lippengrind beziehungsweise Orf, Blauzungenkrankheit, Schafräude, Photosensibilisierung, Allergien, Dermatophilose oder der Pest der kleinen Wiederkäuer auftreten.

Eine zuverlässige Unterscheidung allein anhand der sichtbaren Symptome ist nicht möglich. Die endgültige Diagnose muss durch eine Laboruntersuchung erfolgen.

Tierhaltende sollten auffällige Hautveränderungen deshalb nicht selbst beurteilen oder zunächst über längere Zeit beobachten. Bei einem Verdacht muss unverzüglich die Bestandestierärztin oder der Bestandestierarzt kontaktiert werden.

Wie wird die Krankheit übertragen?

Die Ansteckung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren. Grosse Virusmengen befinden sich insbesondere in:

  • Hautknötchen und Krusten;
  • Nasen- und Augensekret;
  • Speichel;
  • weiteren Ausscheidungen.
  • Eine indirekte Übertragung ist ebenfalls möglich. Der Erreger kann über kontaminierte Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge, Transportmittel, Schermaschinen, Arbeitsgeräte und Stalleinrichtungen verschleppt werden.

Auch stechende Insekten können zur mechanischen Übertragung beitragen. Zudem kann erregerhaltiges Krustenmaterial mit Staub oder Aerosolen aufgenommen werden.

Besonders problematisch ist die hohe Widerstandsfähigkeit des Virus. In eingetrockneten Krusten kann es bis zu sechs Monate infektiös bleiben.

Biosicherheit konsequent umsetzen

Tierhaltende können das Risiko einer Einschleppung durch verschiedene Massnahmen reduzieren.

Tierzukäufe sorgfältig prüfen

Tiere sollten nur aus Beständen mit nachvollziehbarem Gesundheitsstatus und unter Einhaltung aller Einfuhr- und Handelsbestimmungen zugekauft werden.

Herkunft, Begleitdokumente und Transportwege müssen überprüfbar sein. Neu eingestallte Tiere sollten besonders aufmerksam auf Fieber, Veränderungen des Allgemeinbefindens und Hautläsionen kontrolliert werden.

Personen- und Fahrzeugverkehr begrenzen

Betriebsfremde Personen sollten Tierbereiche nur betreten, wenn dies notwendig ist. Saubere betriebseigene Kleidung und Schuhe sowie eine funktionierende Hygieneschleuse reduzieren das Risiko einer Erregerverschleppung.

Transportfahrzeuge, Anhänger und Verladeeinrichtungen müssen sauber sein. Nach Tiertransporten sind eine gründliche Reinigung und eine situationsgerechte Desinfektion wichtig.

Gemeinsam verwendete Geräte reinigen

Schermaschinen, Klauenwerkzeuge, Behandlungsmaterial, Fütterungsgeräte und andere gemeinsam genutzte Gegenstände können Krankheitserreger zwischen Herden übertragen.

Solche Geräte müssen vor einem Einsatz in einem anderen Bestand sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.

Tiere vor Insekten schützen

Ein vollständiger Schutz vor stechenden Insekten ist kaum möglich. Mögliche Massnahmen sind:

  • stehendes Wasser und feuchte Brutplätze reduzieren;
  • Fliegengitter oder andere physische Barrieren einsetzen;
  • geeignete Insektenschutzmittel nach tierärztlicher Beratung verwenden;
  • Tiere regelmässig auf Hautveränderungen untersuchen.
  • Bei einem Verdacht sofort melden

Schaf- und Ziegenpocken gehören in der Schweiz zu den hochansteckenden und meldepflichtigen Tierseuchen.

Bei verdächtigen Symptomen müssen Tierhaltende oder Betreuungspersonen unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Bis zur Abklärung sollten unnötige Tier-, Personen- und Materialbewegungen vermieden und die Anweisungen der Veterinärbehörden befolgt werden.

Eine frühe Meldung ist entscheidend, um einen möglichen Eintrag rasch zu erkennen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Impfung ist in der Schweiz verboten

Impfstoffe gegen Schaf- und Ziegenpocken sind grundsätzlich vorhanden und werden in bestimmten Endemiegebieten eingesetzt. In der Schweiz ist die Impfung derzeit verboten.

Der Schutz der Schweizer Bestände beruht deshalb vor allem auf kontrolliertem Tierverkehr, Biosicherheit, Früherkennung und der unverzüglichen Meldung verdächtiger Krankheitsanzeichen.

Die aktuelle Lage zeigt, dass Tierhaltende und Tierärzteschaft insbesondere bei neu eingestallten Tieren, internationalen Transporten und ungewöhnlichen Hautveränderungen wachsam bleiben müssen.