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Afrikanische Schweinepest

247 Wildschweine negativ – Einschleppungsrisiko bleibt hoch Die Schweiz ist weiterhin frei von der Afrikanischen Schweinepest. Im Rahmen des nationalen Früherkennungsprogramms wurden im Jagdjahr 2025/2026 insgesamt 247 tot aufgefundene, verunfallte oder aufgrund von Krankheitsanzeichen erlegte Wildschweine untersucht. Sämtliche Resultate waren negativ. Entwarnung bedeutet das allerdings nicht. Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Europa weiterhin aus. Das Risiko einer Einschleppung in die Schweiz durch menschliche Aktivitäten bleibt hoch. Konsequente Biosicherheit ist deshalb für alle Schweinehaltungen entscheidend – unabhängig davon, ob es sich um einen grossen Produktionsbetrieb oder eine Hobbyhaltung handelt. Was ist die Afrikanische Schweinepest? Die Afrikanische Schweinepest, kurz ASP, ist eine Viruserkrankung, die ausschliesslich Haus- und Wildschweine befällt. Die Krankheit verläuft bei infizierten Tieren häufig tödlich. Für Menschen ist die ASP nicht gefährlich. Sie kann weder durch direkten Kontakt mit erkrankten Schweinen noch durch den Verzehr von Schweinefleisch auf Menschen übertragen werden. Für Schweinebestände stellt die Krankheit jedoch eine erhebliche Bedrohung dar. Gegen die ASP gibt es derzeit weder eine Behandlung noch einen zugelassenen Impfstoff. Weshalb menschliche Aktivitäten das grösste Risiko darstellen Das ASP-Virus kann in Blut, Tierkörpern, Fleischprodukten und in der Umwelt über lange Zeit infektiös bleiben. Es kann direkt von Schwein zu Schwein, aber auch indirekt übertragen werden. Mögliche Übertragungswege sind: kontaminierte Fleisch- und Wurstwaren; Speise- und Küchenabfälle; verschmutzte Schuhe und Kleidung; Transportfahrzeuge und Verladeeinrichtungen; Werkzeuge und andere Gerätschaften; Jagdausrüstung und Jagdtrophäen; kontaminiertes Futter oder Einstreumaterial; direkter oder indirekter Kontakt mit Wildschweinen. Wildschweine verbreiten die Krankheit natürlicherweise meist nur über relativ kurze Distanzen. Für sprunghafte Verschleppungen über Hunderte von Kilometern sind dagegen häufig Menschen verantwortlich. Bereits eine weggeworfene Wurstware aus einem betroffenen Gebiet kann ein Risiko darstellen, wenn sie von Wildschweinen aufgenommen wird. Sieben zentrale Biosicherheitsmassnahmen Schweinehaltende können das Risiko eines Eintrags deutlich reduzieren. 1. Keine Speisereste verfüttern Das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen an Schweine ist verboten. Auch private Lebensmittelreste oder mitgebrachte Fleischwaren dürfen niemals in die Nähe der Tiere gelangen. Speiseabfälle müssen in geschlossenen und für Wildschweine unzugänglichen Behältern entsorgt werden. 2. Zutritt zum Schweinestall kontrollieren Betriebsfremde Personen sollten den Stall nur betreten, wenn dies notwendig ist. Dazu gehören auch Fahrerinnen und Fahrer, Beratende, Kontrolleure, Handwerkerinnen und Handwerker sowie andere Besucher. Die Zutritte sollten dokumentiert und die Personen über die geltenden Hygieneregeln informiert werden. 3. Hygieneschleuse konsequent benutzen Jede Person sollte den Tierbereich ausschliesslich über eine funktionierende Hygieneschleuse betreten. Dazu gehören: Wechsel der Kleidung; stalleigene Schuhe oder Stiefel; Reinigung und Desinfektion der Hände; klare Trennung zwischen dem unreinen und dem reinen Bereich. Die Regel gilt auch für Betriebsleitende, Familienmitglieder und Mitarbeitende. 4. Fahrzeuge und Geräte reinigen Transportfahrzeuge, Verladeflächen, Treibbretter und andere Geräte können Krankheitserreger zwischen Betrieben verschleppen. Sie müssen regelmässig gereinigt und bei Bedarf desinfiziert werden. Betriebsfremde Fahrzeuge sollten möglichst nicht in den sauberen Betriebsbereich gelangen. 5. Kontakt mit Wildschweinen verhindern Haus- und Wildschweine dürfen weder direkt noch indirekt miteinander in Kontakt kommen. Besondere Aufmerksamkeit benötigen Betriebe mit Auslauf- oder Freilandhaltung. Zäune müssen regelmässig auf Schäden kontrolliert werden. Futter, Einstreu und Betriebsmittel sind so zu lagern, dass Wildschweine keinen Zugang haben. 6. Mitarbeitende und Besucher sensibilisieren Alle Personen, die Kontakt zu den Schweinen haben, müssen die wichtigsten Übertragungswege und Hygieneregeln kennen. Besonders relevant sind Auslandreisen, Jagdaktivitäten und Kontakte zu anderen Schweinehaltungen. Nach einem Aufenthalt in einem ASP-Gebiet müssen erhöhte Vorsichtsmassnahmen eingehalten werden. 7. Jagdreisen besonders ernst nehmen Nach Jagdreisen in betroffene Gebiete müssen Schuhe, Kleidung, Geräte und Fahrzeuge gründlich gereinigt und desinfiziert werden, bevor sie auf einen Schweizer Schweinebetrieb gelangen. Auf das Mitbringen von Schweine- und Wildschweinefleisch sowie von Jagdtrophäen aus betroffenen Gebieten sollte verzichtet werden. Jagdausrüstung darf nicht gleichzeitig im Schweinestall verwendet oder gelagert werden. Diese Symptome müssen sofort abgeklärt werden Die Krankheitszeichen der Afrikanischen Schweinepest sind nicht immer eindeutig. Zudem können zunächst nur einzelne Tiere im Bestand betroffen sein. Mögliche Anzeichen sind: hohes oder wiederkehrendes Fieber; verminderte Futteraufnahme; Abgeschlagenheit und Kümmern; plötzliche Todesfälle; Blauverfärbungen an Ohrspitzen oder Gliedmassen; punkt- oder flächenförmige Hautblutungen; Hautrötungen; Durchfall; Aborte; schlechte Mastleistung; gehäufte Infektionen und zunehmende Tierverluste. Bei solchen Beobachtungen muss unverzüglich die Bestandestierärztin oder der Bestandestierarzt kontaktiert werden. Die Symptome können auch andere Ursachen haben. Eine schnelle tierärztliche Abklärung ist dennoch entscheidend. Bei unklaren Anzeichen kann eine Ausschlussuntersuchung auf Afrikanische Schweinepest durchgeführt werden. Wildschweine sind für die Früherkennung entscheidend Seit 2018 werden in der Schweiz tot aufgefundene Wildschweine, Unfallwild sowie aufgrund von Krankheitsanzeichen erlegte Tiere gezielt auf ASP untersucht. Im Jagdjahr vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2026 wurden Proben von 247 Wildschweinen aus 15 Kantonen untersucht. Alle Ergebnisse waren negativ. Die Zusammenarbeit zwischen Jägerschaft, Wildhut sowie kantonalen Jagd- und Veterinärbehörden ist für die Früherkennung zentral. Auffällige oder tot aufgefundene Wildschweine müssen den zuständigen Stellen gemeldet werden. Vorbeugen ist derzeit der wirksamste Schutz Ein ASP-Ausbruch hätte weitreichende Folgen für betroffene Betriebe und die gesamte Schweizer Schweinebranche. Neben dem Verlust von Tieren wären umfangreiche Sperr-, Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen sowie Einschränkungen im Tier- und Warenverkehr zu erwarten. Da weder eine Behandlung noch eine Impfung zur Verfügung stehen, bleiben Biosicherheit, Früherkennung und eine sofortige Meldung verdächtiger Symptome die wichtigsten Schutzmassnahmen.